Wenn Sie eine Freigabe für Ihre Reifen benötigen, da die Reifen welche Sie fahren möchten nicht in Ihrem Fahrzeugschein eingetragen sind, folgen Sie einfach den Links zu den hier aufgeführten Reifenherstellern.
Soll ein anderer Reifen gefahren werden, als in den Papieren eingetragen, muss vor allem beim Motorrad eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, umgangssprachlich "Reifenfreigabe", vorliegen.
Zu einer genauen Erklärung können Sie sich hier in einem Artikel des ADAC informieren.